Willkommen! Ein neues Profil erzeugen Anmelden
X

Off Topic

04.02.25 15:01

Thema: ..ernsthaft, Markus..

Hallo,

..TFL "basteln" bedeutet,- fahren ohne Betriebserlaubnis, zumindest in D.

Bei Fahrzeugen, die ab Werk keines gaben, kann man diese albernen Leuchten nachrüsten, die haben ein E-Zulassung.

Es gibt aber einen legalen "Trick",- man kann die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht nutzen, natürlich mit anderen Leuchtmitteln.
Allerdings darf Abblendlicht NICHT gleichzeitig leuchten..

Mein Erstserien SEC hatte das, der Vorbesitzer hatte einen Schalter in die Mittelkonsole gelegt, mit dem die NL einzeln geschaltet werden konnten,- war nice..

Gruß

Reinhard

„Es hört doch jeder nur, was er versteht.“
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Tagfahrlicht

Blitz8 239 04.02.25 11:31

Re: Tagfahrlicht

c70 T5 144 04.02.25 11:39

Re: Tagfahrlicht

RALF-300SE 139 04.02.25 13:15

Re: Tagfahrlicht

Hansjorg 128 04.02.25 13:45

..ernsthaft, Markus..

c70 T5 155 04.02.25 15:01

Re: ..ernsthaft basteln..

Blitz8 138 04.02.25 16:19

Re: ..ernsthaft basteln..

lovegood 123 04.02.25 19:31

Re: ..super...

Blitz8 97 06.02.25 10:25

Re: ..super...

lovegood 74 06.02.25 13:26

Re: Tagfahrlicht

lovegood 124 04.02.25 14:50

Re: Tagfahrlicht

260se DN 120 04.02.25 19:04



In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.

Klicken Sie hier, um sich einzuloggen