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Off Topic

04.02.25 15:01

Thema: ..ernsthaft, Markus..

Hallo,

..TFL "basteln" bedeutet,- fahren ohne Betriebserlaubnis, zumindest in D.

Bei Fahrzeugen, die ab Werk keines gaben, kann man diese albernen Leuchten nachrüsten, die haben ein E-Zulassung.

Es gibt aber einen legalen "Trick",- man kann die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht nutzen, natürlich mit anderen Leuchtmitteln.
Allerdings darf Abblendlicht NICHT gleichzeitig leuchten..

Mein Erstserien SEC hatte das, der Vorbesitzer hatte einen Schalter in die Mittelkonsole gelegt, mit dem die NL einzeln geschaltet werden konnten,- war nice..

Gruß

Reinhard

„Vorne ist immer da, wo sich keiner auskennt.“
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Tagfahrlicht

Blitz8 672 04.02.25 11:31

Re: Tagfahrlicht

c70 T5 360 04.02.25 11:39

Re: Tagfahrlicht

RALF-300SE 464 04.02.25 13:15

Re: Tagfahrlicht

Hansjorg 343 04.02.25 13:45

..ernsthaft, Markus..

c70 T5 368 04.02.25 15:01

Re: ..ernsthaft basteln..

Blitz8 354 04.02.25 16:19

Re: ..ernsthaft basteln..

lovegood 438 04.02.25 19:31

Re: ..super...

Blitz8 290 06.02.25 10:25

Re: ..super...

lovegood 275 06.02.25 13:26

Re: Tagfahrlicht

lovegood 348 04.02.25 14:50

Re: Tagfahrlicht

260se DN 326 04.02.25 19:04



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