Hallo Thomas,
die Sache ist doch eindeutig.
Werkstattmeister ist mit einem Fahrzeug in das geparkte Coupe gefahren. Entweder ist das gefahrene Fahrzeug angemeldet und Haftpflichtversichert oder die Werkstatt hat eine eigene Haftpflichtversicherung.
Kostenvoranschlag einer MB Vertretung wird sicherlich nicht ohne weiteres von einer Versicherung anerkannt.
Das Coupe ist alt. Es wird sicherlich je nach Versicherung wieder Versucht, Abzüge Alt für Neu anzubringen.
Bei einem Schaden von mindestens 10 000 bis 12 000 in einer MB Vertretung repariert, oder in einer freien Werkstatt für unter 10 000 € repariert, wird von der Versicherung sicherlich die Frage gestellt werden, welchen Wert das Coupe hat und ob nicht ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten ist.
Wenn es mein Auto wäre , würde ich mir einen Sachverständigen suchen, der Ahnung von alten Mercedes hat und weiss wie man ein Gutachten erstellt, wenn Teile nicht mehr lieferbar sind.
Vor zwei Jahren ist Jemand genau in den vorderen Kotflügel unseres 300 TE gefahren. Damals waren neue Kotflügel lt DB gerade nicht lieferbar.
Letztes Jahr hat mir ein Nachbar den Spiegel am W 140 aus 1991 abgefahren. Auch laut DB nicht lieferbar.
Vor 2 Wochen fährt eine andere Nachbarin in den 21 Jahren alten unfall und kratzerfreien SLK meiner Frau.
Habe in allen 3 Fällen ein Sachverständigengutachten erstellen lassen um jegliche Diskussionen mit der Versicherung aus dem Wege zu gehen .
Viel Erfolg, spare nicht am falschen Ende, es wird dir Niemand danken.
Grüße
Peter
PS :Ich drücke dir die Daumen, dass die Seitenwand als Neuteil noch lieferbar ist. Wenn offiziell nicht lieferbar einen guten Lageristen bei MB bitten, über deren Programm nach zuforschen, ob in irgendeiner Vertretung noch eine Seitenwand oder wenigstens ein Teilersatz herum liegt.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 18.03.25 21:12.