Hallo,
völlig richtig, bei sowas immer (!) einen Anwalt einschalten. Den zahlt bei eindeutiger Schuldfrage die gegnerische Versicherung und so wird man nicht um Zahlungen gebracht, die einem zustehen. U.a. auch Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung usw.
Wir haben selbst gerade einen Fall eines durch die Werkstatt verursachten Schadens am Wagen meines Sohnes. Man glaubt gar nicht, wie dreist die Rechtsabteilungen der Versicherer sein können. Die haben nicht nur die Zahlung verweigert, weil sie keine Schuld der Werkstatt erkennen könnten, sondern sogar bezweifelt, ob mein Sohn überhaupt klageberechtigt ist. Begründet wurde das durch sie Anzweiflung, dass mein Sohn Eigentümer des Fahrzeugs ist. Dass er als Halter eingetragen ist, spielte für die keine Rolle. Wir mussten durch den Kaufvertrag beweisen, dass es sein Fahrzeug ist. Unser Anwalt hat nur noch mit dem Kopf geschüttelt, aber sowas könne die Versicherung durchaus machen, wenn sie zahlungsunwillig ist.
Also, bitte immer einen Anwalt einschalten.
Gruß Stephan