Hallo zusammen,
..da wird ein W126 so gefragt sein, wie ein Dreirad..
Der Schaden ist doch in der Werkstatt passiert,- der Inhaber hat eine Betriebshaftpflicht für solche Fälle..,- und wird selbst großes Interesse an einer gütlichen Regulierung haben..,- von daher ist das erstmal ein ganz anderes "paar Schuhe",- als ein normaler Unfall im Rahmen einer KFZ-Haftpflicht.
Wichtiger als die Schreierei nach "Anwalt" ist ,- ob ein gültiges (Anerkennungsfähiges) Kurzgutachten vorhanden ist, das ist die Basis für die weitergehende Vorgehensweise.
Und einen Sachverständigen suche ich mir selber,- da ist es mir auch völlig egal, ob der bei der Versicherung "gelistet" ist, denn, der soll ja ein unabhängiges Gutachten erstellen,- keinen bevorteilen oder benachteiligen!
Wenn dann jemand Zicken macht, kann man immer noch über RA nachdenken, zu berücksichtigen ist dabei immer, dass es die Pflicht der "Kostenminimierung" im Rahmen der Abwicklung gibt..
Fakt ist, das ist eine ganz ärgerliche Sache,- und der Schaden ist beträchtlich. Selbst wenn ein Könner das spotten kann, würde ich eine vollumfängliche Dokumentation der Instandsetzung einfordern. Spachtel würde ich nur im mü Bereich tolerieren, hier ist aufzinnen angezeigt. Falls Blech entnommen wird, nur an den originalen Schweißpunkten im gleichen Verfahren wieder einsetzen..
Darum ist es wichtig, wie fit der Gutachter mit Alteisen ist,- denn NUR, was er in seiner Kalkulation und Umfang der Instandsetzung vorgibt,- wird final auch gemacht.
Für mich wäre die Kiste allerdings erledigt, würde ich nicht mehr haben wollen.., und ich würde alles daran setzen, den Schaden über Gutachten abzurechnen..
Viel Erfolg
Gruß
Reinhard
„Vorne ist immer da, wo sich keiner auskennt.“