Hallo zusammen,
auch wenn man als Geschädigter einen Gutachter und einen Anwalt hinzuzieht, kann das Probleme bereiten.
Aktueller Fall aus der Familie: Auffahrunfall, Schaden etwa 7000 Euro, relativ junges Auto, also wirtschaftlicher Totalschaden kein Thema.
Der Gutachter hat darauf gedrängt, einen "Fachanwalt" seiner Empfehlung zu beauftragen,
da viele Anwälte von der aktuellen Rechtslage keine Ahnung hätten.
Das Auto, ein Japaner, war insgesamt ca. 6 Wochen nicht nutzbar wegen Terminproblemen und Teilebeschaffung der Werkstatt (Vertragshändler).
Der Gutachter hat das Auto mit dem Schaden als nicht verkehrssicher eingestuft.
Die gegnerische Versicherung (HUK) weigerte sich, den entsprechenden erhöhten Nutzungsausfall (Pendler) sowie einen Teil der deutlich
überteuerten Gutachterkosten zu zahlen.
Der 500km entfernte "Fachanwalt" kümmerte sich intensiv um die Erstattung der vollen Gutachterkosten,
blieb jedoch für den Geschädigten nicht direkt erreichbar. Die Kommunikation mit den "Sachbearbeitern" des Anwalts
war sehr zäh und mit dem Anwalt fand kein einziges Gespräch statt.
Endergebnis: der Geschädigte hat mangels Rechtsschutzversicherung auf die Durchsetzung seiner Ansprüche verzichtet.
Mein Tipp: immer den Anwalt des Vertrauens hunzuziehen.
Gruß
Andreas