Wenn ich richtig informiert bin, gibt es doch beim Tüv die Regelung, dass das, was am Fahrzeug verbaut ist, auch funktionieren muss. Also keine Nebelscheinwerfer verbaut > i.O., Nebelscheinwerfer verbaut, funktionieren aber nicht > nicht i.O., Nebelscheinwerfer funktionieren nicht, Streuscheibe ist aber geschwärzt > zählt als nicht vorhanden, also i.O.
Vielleicht war bei den Seitenbegrenzungsleuchten in den Rückleuchten ein hyperaktiver Prüfer mit ungefähr obiger Begründung am Werk (Leuchten vermeintlich oder tatsächlich (weiß ich nicht) nicht gestattet, sind aber dran und funktionieren > schwarz anmalen, "weg" sind sie.)
Gruß, Ludwig