Hallo Ihr lieben Autofahrer,
in Deutschland gibt es halt Gesetze und Bestimmungen die das Leben in einer Gemeinschaft in einigermaßen vernünftigen Verhältnissen regelt, Dazu gehören auch Geschwindigkeitsregeln, die auch aus bestimmten Gründen aufgestellt worden sind. Nun - wenn man sich an diese Gesetze und Regeln nicht hält muss man damit rechnen zur Ordnung gerufen (bestraft) zu werden. Es macht wenig Sinn sich mit den Behörden wegen, nach seiner Ansicht 2-3 km/h weniger Geschwindigkeit, rumzustreiten - kostet nur Nerven und viel Geld. Also stehe zu Deinem Fehler!
Aus Datenschutzgründen darf nur das Fahrerbild, der linken Fahrerseite übermittelt werden. Da wird es interessant wenn es ein Rechtslenker ist.
Die Nutzung von Blitzerapp sind grundsätzlich verboten - wer diese nutzt will GRUNDSÄTZLICH gegen Geschwindigkeitsvorschriften verstoßen!
Wer Rechtsschreibfehler findet kann und darf diese behalten.
Beste Sternengrüße von Klaus (KLAWAG)
300 SE 12/1989
300 SL 07/1990