Da es sich bei R12 um "gangerous goods" handelt (Danger hat nicht immer unmittelbar mit Brand/Explosion/etc. zu tun) müssen diese Gefahrenstoffe
an bestimmten Stellen/Bereichen an Bord gelager werden und sind in den Ladepapieren zu deklarieren um an Bord befindlich sein zu dürfen bzw müßte (nagel mich bitte nicht fest ob das für R12 auch gilt)
ein Schiff mit IMO 1 (?) sein...
Die Autos die ich bis jetzt geholt haben mußten R12 restentleert und als dieses gekennzeichnet werden.Benzin etc. selbstredend.
Wahrscheinlich gilt auch hier der Spruch: wo kein Kläger da kein Richter?
Christian