ja, habe ich auch so gemacht...jedoch vor 2024. da war noch die Übergangsregelung aktiv.
seit 2024 erfüllt es ggf. einen Straftatsbestand.
Also ist es anscheinend EU weit so.....oder halt nur in Brmhv.
war nur als Hinweis gedacht den man vorher kennen sollte falls man mit dem Gedanken spielt....
und da Du das ja regelmäßig machst und es ohne Probleme klappt brauchst Du es ja nicht machen.
https://umwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/HZA_Bremen_VBS_Warnhinweis_R12_Kuehlmittel_Reinschrift.pdf