"Sie haben im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes keinen Anspruch auf eine Rückzahlung für einen nicht erhaltenen Artikel, wenn:
[...] der Verkäufer einen Lieferbeleg vorgelegt hat.
Wenn der Verkäufer nachweist, dass er die Ware an Ihre Adresse geliefert hat, kann PayPal hinsichtlich eines Käuferschutzantrags wegen nicht erhaltenem Artikel zugunsten des Verkäufers entscheiden, selbst wenn Sie behaupten, dass Sie die Ware nicht erhalten haben."
Das ist der Knackpunkt. Ich hatte zwei Paypal-Käuferschutzfälle angemeldet, da ich nichts erhalten habe.
Seitens Paypal kam in beiden Fällen die Rückmeldung, dass der Verkäufer einen Lieferbeleg eingereicht hatte.
ICH habe aber weder von Paypal noch von dem Verkäufer eine Sendungsnummer o.Ä. erhalten. Keiner hat mir Einsicht gegeben,
dass waren jeweils sehr billige Schnäppchen (z.B. 300 anstatt 2500) - ich glaube nicht daran, dass das verloren gegangen ist.
Der Verkäufer hatte sich nie wieder gemeldet, zwei Tage nachdem ich das Geld mit Käuferschutz überwiesen hatte,
kam auch von Kleinanzeigen eine automatisch generierte Nachricht, dass ich Kontakt mit dem verdächtigen Verkäufer hatte,
dieser nun gelöscht ist und ich da kein Geld überweisen solle... zu spät ... keine Ahnung wie man einen Lieferbeleg fälschen sollte,
vor allem digital mit Sendungsverfolgung bei DHL, etc...
...ich hatte damals auch mit Paypal telefoniert, die konnten mir nicht mal sagen, wann die Pakete losgeschickt wurden oder angekommen sind. Obwohl "der Verkäufer einen Lieferbeleg eingereicht hatte" - auf diesem muss es ja drauf stehen und anhand der Sendungsverfolgung muss es auch ein Datum der Zustellung geben...und das in beiden Käuferschutzfällen....
Ich werte das so, dass Paypal nicht alles reguliert...anscheinend entscheiden die ab und zu frei Schnauze