Jepp, und PayPal hat damit sogar Recht.
Bei Verkauf
von privat an privat (C2C) trägt der Käufer das Versandrisiko, wenn der Verkäufer den Versand nachweisen kann.
Da reicht schon eine bloße Quittung für ein Päckchen ohne Sendungsnummer.
Siehe BGB § 447.
Bei KA nutze ich gerne die KA-Bezahlfunktion "Direkt Kaufen". Ansonsten nur IBAN und never evermore PP Freunde.
Ich bin 1x bei KA auf einen Betrug hereingefallen: Rahmen Kühlergrill W126 neu für 70 Euro.
PP Freunde und nix kam. Anzeige erstattet, 1 Jahr später eingestellt weil kein gewerbsmäßiger Betrug, wäre ein privatrechtlicher Anspruch....Vielen Dank auch.
Und das, obwohl die Besitzerin des Accounts ermittelt wurde.
Wenn ich etwas privat "unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung" verkaufe, bite ich niemals und auf gar keinen Fall PP Käuferschutz an.
Das ist dann nämlich die Sachmängelhaftung durch die Hintertür. Kommt gar nicht in Frage.
Lieber 1x gesehen als 10x gehört....