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mercedes-freund schrieb:
Das mit der Sachmängelhaftung von Privat ist so auch nicht ganz richtig, denn falsche Beschreibung des Gegenstandes - und dazu zählt auch das Weglassen von offensichtlichen Mängeln - führt auch beim Kauf von Privat zu Schadensersatzansprüchen.
Nur wenn der Verkäufer vorsätzlich Mängel verschweigt, die ihm offensichtlich bekannt waren. Ds musst Du ihm jedoch nachweisen.
Ansonsten gilt, sofern ich dies im Angebot auch exakt so formuliere: Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
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mercedes-freund schrieb:
Was ich als Käufer dagegen immer wieder erlebe ist mangelnde Verpackung und draus resultierend Beschädigung des Gegenstandes.
Da sind die Vorteile von PP offiziell schon von Vorteil.
Leider nein. Gemäß §477 BGB trägt das Versandrisiko bei Verkauf von privat an privat stets der Käufer.
Auch ein Grund, dass ich keinen Käuferschutz akzeptiere.
Selbst wenn ich einen verkauften Gegenstand perfekt verpacke, kann es ein Paketdienstleister schaffen, diesen durch unsachgemäßes Handling zu zerstören.
Und dann kommt der Käufer zu mir und macht den Käuferschutz geltend, obwohl ich als Verkäufer für den Versandweg überhaupt nicht haften muss.
Nö, kommt gar nicht in Frage.
Lieber 1x gesehen als 10x gehört....