Thomas H. schrieb:
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> Das "Tagfahrlicht", was Du meinst, ist hierzulande
> aus gutem Grund nicht zulässig. Denn das
> Abblendlicht ist bauartbedingt auf die Straße
> gerichtet; wenn das gedimmt wird, sieht man gar
> nichts mehr davon. Dann könntest Du genauso gut
> mit Standlicht herumfahren, was die StVO ebenfalls
> nicht erlaubt. Es gibt spezielle (nach oben
> gerichtete) Tagfahrleuchten mit vermindertem
> Stromverbrauch aus dem Zubehör, aber ob die einem
> 126er stehen....Von Mercedes gibts übrigens einen
> Nachrüstsatz Tagfahrlicht, aber der hat nur zur
> Folge, dass beim Anlassen automatisch das
> Abblendlicht aufleuchtet und ist ziemlich teuer.
> Bleibt also sinnvollerweise nur, selbst zum
> Schalter zu greifen. Und hier steht, was das
> kostet, nämlich 0,052 l/100 km. Das erscheint mir
> doch erträglich zu sein.
>
>
http://www.bast.de/nn_42642/DE/Publikationen/Downl
> oads/downloads/tagfahrlicht-kurzfassung,templateId
> =raw,property=publicationFile.pdf/tagfahrlicht-kur
> zfassung.pdf
Hallo Thomas, danke für diese Antwort. Leider steht was anderes in der BAST-Publikation als du rausgelesen hast - die 0.05 l gelten nämlich NICHT fürs Abblendlicht, sondern: "Die beste Eignung für den Einsatz als Tagesfahrlicht haben spezielle Tagfahrleuchten.
Sie zeichnen sich im Vergleich zum Abblendlicht durch deutlich geringeren Kraftstoffmehrverbrauch und deutlich niedrigere CO2-Emissionen aus.
Für Tagfahrleuchten in Glühlampentechnik ergibt sich ein Mehrverbrauch von maximal 0,052l / 100km und für Tagfahrleuchten in LED-Technik ein Mehrverbrauch von maximal 0,02l / 100km. Der jährliche gesamte Mehrverbrauch an Kraftstoff bei der Nutzung von Tagfahrleuchten entspricht einem Anteil von ca. 0,3% des Gesamtverbrauchs bei
Glühlampentechnik bzw. 0,1% in LEDTechnik."
Natürlich wird verschwiegen, WIEVIEL "deutlich geringer der Kraftstoffmehrverbrauch im Vergleich zum Abblendlicht" ist. Aber "deutlich" spricht Bände.
Viele Grüße,
Ölprinz