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Technik

12.06.08 11:12

Thema: Re: Erfahrungen Vollabnahme (§21) in Hamburg

Habe ich auch gehört, das ab 1. März 2007 keine VA im Sinne von §21 mehr notwendig ist, bzw. erst, wenn das Fzg. 7 Jahre abgemeldet war.

Leider, so habe ich es verstanden, gilt diese Regelung aber erst, wenn das Fzg. NACH dem 1. März 2007 abgemeldet wurde. Da ich meinen schon im Mai 2006 Stillgelegt habe, gilt meines Erachtens für mich (und mein Auto) noch die alte Regelung.

Hoffnung könnte mir höchstens der Umstand machen, dass die 18 Monate am 1. März 2007 noch nicht abgelaufen waren, und deshalb das Fahrzeug nicht gelöscht wurde!? Falls da jemand genaue Aussagen machen kann, wäre ich dankbar. Auf den div. TÜV-Seiten ist das nicht so ohne weiteres nachzuvollziehen.

Shane
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Erfahrungen Vollabnahme (§21) in Hamburg

Shane500SEL 681 10.06.08 12:08

Re: Erfahrungen Vollabnahme seehr unterschiedlich ...

WDB1260341A 379 11.06.08 00:46

Re: Erfahrungen Vollabnahme (§21) in Hamburg

TomM103 343 11.06.08 13:42

Re: Erfahrungen Vollabnahme (§21) in Hamburg

Shane500SEL 462 12.06.08 11:12



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