Quote
Roland500SEL schrieb:
Am Montag war wohl irgendeine konspirative Sitzung des TÜVs in SAchen H-Kennzeichen, an der der örtliche Prüfer teilnahm. Ich hatte ihn Tage vorher wegen des Problems mit dem Radmuldentank angeschrieben und ihm ein Schreiben der Fa. Stako beigelegt, welches den Beginn der Radmulden-Ära auf 1994 festlegt. Er sagte vorher auch, dass Radmuldentank nicht H-fähig seien aufgrund einer TÜV-internen Anweisung. Ich wies ihn darauf hin, dass auch der TÜV sich an die Gesetze zu halten hat und dass sich ihre Regelung spätestens mit der 20-Jahre Regel beißt.
Heute kam ein Anruf: Es gibt kein Problem mehr mit Radmuldentanks, er würde meinen problemlos beim H übernehmen!
Roland
Diese 20-Jahre Regel habe ich in den Statuten schon immer vergeblich gesucht.
Zitat TÜV Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern:
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.
Das bedeutet, die Änderung hätte zwingend in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung des Fahrzeugs erfolgen können müssen.
Es bedeutet nicht, das die Änderung von jetzt an 20 Jahre zurück hätte erfolgen können.
Radmuldentankbeginn 1994 bedeutet also: Das Fahrzeug darf frühestens 1984 das erst mal zugelassen worden sein denn bei früheren Erstzulassungen hätte die Umrüstung eben nicht in den ersten 10 Jahren erfolgen können.
In einen 82er w126 kann man also streng genommen heute H-konform keine Gasanlage mit Radmuldentank einbauen auch wenn dieser schon seit 26 Jahren verfügbar ist.
Gruß
Frank