Das hier hat mir keine Ruhe gelassen und ich habe eben nochmal den Teilekatalog und die Unterlagen geprüft. Der Sollwertgeber ist nur in Fahrzeugen mit ASR verbaut. Ebenso ist die spezielle Leerwegstange im Gasgestänge bei Fahrzeugen ohne ASR nicht vorhanden. Damit fehlen ganz wesentliche Komponenten, ohne die das elektronische Fahrpedal nicht funktioniert und ich bleibe bei meiner Meinung, dass das elektronische Fahrpedal nur bei Fahrzeugen mit ASR verbaut wurde.
Fahrzeuge ohne ASR haben eine feste Verbindung vom Gaspedal über das Gasgestänge zur Drosselklappe. Bei Tempomat kann die Drosselklappe zusätzlich durch den Stellmotor (den es beim elektronischen Gaspedal auch gibt, eventuell ist es sogar der gleiche) im Motorraum bewegt werden. Der macht das aber nur im Tempomat-Betrieb.
Bei Fahrzeugen mit ASR kann man dagegen die mechanische Verbindung im Gasgestänge entfernen und trotzdem ganz normal fahren. Die Drosselklappe wird im Normalbetrieb ausschließlich durch den Stellmotor bewegt. Jede Bewegung vom Pedal wird elektronisch vom Stellmotor umgesetzt. Die mechanische Verbindung über die oben genannte Leerwegstange ist nur für den Notbetrieb gedacht, wenn das elektronische Fahrpedal nicht funktioniert. Ansonsten ist diese nicht nötig.
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Viele Grüße,
Florian