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c70 T5 schrieb:
Hallo zusammen,
..im Sinne von "Ordnungswidrigkeit"
..also ich weiß sicher, dass ich mich bis 1986 nicht angeschnallt habe..
Da hatte ich einen 108er Dieselumbau, der hatte keine..
Gruß
Reinhard
Hallo zusammen,
die Anschnallpflicht in der alten Bundesrepublik war bzw. ist wie folgt geregelt:
- Einbaupflicht für Gurte an den Vordersitzen in Neufahrzeugen seit 01.01.1974
- Anschnallpflicht seit 01.01.1976
- Bußgeld seit 01.01.1984
- Aber das galt nur Fahrzeuge, die mit Gurten ausgestattet waren/sind.
Für die neuen Länder weiß ich es nicht.
Gruß
Jens