Hallo Zusammen,
ich habe mir vor zwei Wochen einen Ex-Japaner gekauft (300 SE, 01.07.1988) welcher seit 2010 in HH fährt.
Diesen möchte ich jetzt auf mich ummelden, gleich als Oldtimer (Paragr.23). Da dies eine HU beinhaltet, bin ich jetzt leider auch ( hintere Gurtschlossabdeckung fehlt, defekt. Koppelstangen) aufgrund der nichtfunktionierenden Nebelschlußleuchte durchgefallen, obwohl ich glaube das die fehlende Abdeckung der eigentl. Hauptgrund war.
Der Wagen hat aber noch TÜV bis 6/2024.
Frage: Sollte ich einfach beim nächsten Versuch für Paragraf. 23 woanders hinfahren? oder sollte ich mich unbedingt um die Nebelschlussleuchte kümmern? Gibt es Erfahrungen, ob das allein ein Durchfallkriterium ist?