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https://www.bussgeld-info.de/nebelschlussleuchte-pflicht/
Das Alter des Fahrzeugs spielt eine Rolle, wenn es darum geht, ob eine Nebelschlussleuchte für dieses Pflicht ist. Ab dem Baujahr 1991 werden die Leuchten in allen Fahrzeugen verbaut. Wichtig ist hier die Erstzulassung. Erfolgte dies nach dem 31.12.1990 und kann das Fahrzeug schneller als 60 km/h fahren, muss die Leuchte vorhanden sein.
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https://anwalt-kg.de/verkehrsrecht/nebelschlussleuchte/
Der Einbau einer Nebelschlussleuchte ist für alle Fahrzeuge Pflicht, die ab dem 1. Januar 1991 zugelassen worden sind und die bauartbedingt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreichen können. Kfz, deren Zulassung vor dem 1. Januar 1991 erfolgte, müssen keine Nebelschlussleuchte haben. Es ist jedoch ratsam, nachträglich eine einbauen zu lassen.
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https://www.bussgeldkataloge.de/nebelschlussleuchte-pflicht/
Liegt die Erstzulassung des Wagens nach dem 31.12.1990 und er kann schneller als 60 km/h fahren, dann muss per Vorschrift eine Nebelschlussleuchte verbaut sein. Liegt das Datum der Erstzulassung vor dem 01.01.1991, dann ist eine Nachrüstung zwar empfohlen, jedoch nicht verpflichtend. Dies fällt unter den Bestandsschutz. Die Nebelschlussleuchte ist also erst Pflicht ab dem Baujahr 1991.