Wenn dich der Anwalt nichts oder fast nichts kostet, ist das der richtige Weg. Ansonsten kannst du ganz entspannt bleiben - da haben die Mitarbeiter bei der Zürich ganz gewaltig gepennt, denn der Fragebogen hätte zuerst kommen müssen - und nicht erst ein uninformierter, der Versicherungsgesellschaft zugetaner Gutachter.