Hallo Ed,
wahrscheinlich hat Dein Händler einen neuen (höheren) Multiplikator eingesetzt, als die neue PL in deren EWAnet eingespielt wurde. Das kann jeder Vertragspartner nach Gusto einsetzen, für jede Sortimentgruppe separat (oder es wurde dies sogar versehentlich gemacht).
Es gibt in Deutschland keine Preisbindung des Herstellers, jeder Händler/Verkäufer kann daher seine Preise nach Belieben höher oder niedriger ansetzen als die Preisliste von Daimler.
Wie Du sagtest, das ist für die Leute im Ersatzteilverkauf eine sehr leidenschaftslose Sache, der Kunde hat doch eh keine Wahl.
Bei VW-Audi sind die Preisunterschiede doch viel markanter, da schlagen viele Händler doch per se 20-30% auf den Listenpreis drauf!
Zu Deiner Frage bzgl. Preiserhöhung nach Bestellung: das ist 1. eine Frage der AGBs Deines Händlers ob er die Preise zwischen Bestellung und Lieferung ändern kann und 2. ob diese AGBs auch rechtswirksam (zulässig) sind. Interessante Rechtsfrage, ich bin zu faul das nachzuschlagen solange ich nicht jemandem meinen Stundensatz in Rechnung stellen kann [[lachend]]
1. kannst Du mit einem Studium des Kleingedruckten ergründen, 2. würde abschließend nur in einem Rechtsstreit zwischen Kunden und Händler geklärt oder wenn eine klagebefugte Organisation oder Wettbewerber allgemein gegen die AGBs klagt.
Ansonsten könnte man wohl, wenn einem die Preiserhöhung nicht paßt, die Zahlung verweigern (und dann auch das Teil nicht bekommen). Der Händler würde Dich bei so einem Läppelsbetrag wohl kaum auf Abnahme der Ware und Zahlung verklagen, selbst wenn er das laut AGB könnte und die Frage, ob er Recht bekäme, auch mal dahingestellt. Du hättest aber wohl langfristig einen Ersatzteillieferanten weniger ...
Der Schalter A124 540 02 44 kostet nach neuer Liste übrigens EUR 23.82
Grüße
Richard