Hallo,
> Ist eigentlich ein Kurzzeitkennzeichen für die
> Überführung von England nach Deutschland erlaubt?
Nein, ist nicht erlaubt. Das Fahrzeug muss sich zum Zeitpunkt der Zuteilung des Kennzeichens in Deutschland befinden.
Ich kenne nur eine, 95%e Lösung: Das Fahrzeug bleibt zunächst in England versteuert (Tax-Disc) und hat noch MOT (TÜV). Beim Kauf erhältst Du den Käufer-Abschnitt des Zulassungsdokuments V5.
Vorher in Deutschland eine sog. Grenzversicherung (über ADAC) abschließen. Damit bist Du als Fahrer eines englischen Fahrzeugs mit englischen Kennzeichen erstmal versichert. Versicherung ist über alles andere wichtig!
Steuer ist ein anderes Problem, sobald Du deutschen Grund befährst. Pro Forma ist das Steuerhinterziehung, in Realität weiss das kaum jemand.
Das Fahrzeug meldest Du dann nach Ablauf der Grenzversicherung (meist 28 Tage) in England bei der DVLA als dauerhaft exportiert ab.
Schoenen Gruss,
Christian