Hallo,
also, Händler kann keine Sachmangelhaftung ausschließen. Bei Gebrauchtteilen allerdings auf 1 Jahr verkürzen. Sofern ein Mangel bereits dem Käufer bekannt gegeben wurde, ist dieser von der Mangelhaftung ausgeschlossen.
Im ersten halben Jahr ist es so, wenn was passiert, wird davon ausgegangen, daß der Mangel schon bei Kauf vorgelegen hat. Nach dem ersten halben Jahr gilt die Beweislastumkehr. Im konkreten Fall heißt das, der Verkäufer muß die Mangelfreiheit beweisen.
Grundsätzlich haste Anrecht auf ne mangelfreie Sache. Das Aus- und Einbauen zählt im Wege des Schadensersatzes dazu. Du bist ja davon ausgegangen, daß du einen ordenltichen Motor bekommst und keinen defekten.
Und INTEC ist eh nur eine Rückversicherung für den Verkäufer, er wälzt sein Gewährleistungsrisiko auf die Versicherung ab.
Es wird wohl vor Gericht gehen, denke ich. Könnte mir vorstellen, daß der Verkäufer behauptet, der Fachbetrieb habe geschlampt etc.
Viel Erfolg auf jeden Fall!
LG, Markus
W126 0341A492xxx Juli 1989 in 199 und mit 261