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Off Topic

18.01.17 07:23

Thema: Mysterien des Kurzzeitkennzeichens

Quote
Elwood schrieb:

Hallo Mecki,
wie hast du das mit den Kurzzeitkennzeichen gemacht? Bei der Zulassungsstelle meines Vertrauens wollen die immer eine gültige TÜV Bescheinigung haben, akzeptieren die auch die Schweizer MFK?
Viele Grüße

Hallo,

das ist sonderbar. Denn das Kurzzeitkennzeichen ist ja auch dafür gedacht, erst einmal eine Betriebserlaubnis zu erlangen, z.B. nach dem Import aus der Schweiz. Dafür muss man ja erst zum TÜV.
So wie sich Deine Zulassungsstelle anstellt, beißt sich die Katze in den Schwanz.

Vielleicht legst Du ihnen mal folgende Seite vor, wo es m.E. gut zusammengefasst ist:
Infos zum Kurzzeitkennzeichen - Bodenseekreis

Da steht unter Ausnahmen:
"Wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist, ist die Fahrt zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle innerhalb des Zulassungsbezirkes oder eines angrenzenden Zulassungsbezirkes erlaubt (wird im Kurzzeit-Fahrzeugschein vermerkt)."

Deswegen war das bei mir kein Thema. Es wurde eben ein Vermerk mit diesem Inhalt in den Fahrzeugschein zum Kurzzeitkennzeichen eingetragen.

Ich hatte sicher den neuen MFK Bericht dabei, ich weiß nicht mehr, ob man den sehen wollte. Jedenfalls musste ich nichts dazu im Antragsformular angeben.
Ich bin mit dem Kurzzeitkennzeichen zur GTÜ gefahren, war alles i.O., dann wieder zurück zum Landratsamt. Dort bekam ich die neuen Kennzeichen und eine Mitarbeiterin hat am Wagen die Fahrgestellnr. kontrolliert.
Ergo: nicht mit einem anderen Wagen zu Zulassungsstelle fahren !
Und: Kennzeichen richtig festmachen. Ins Fenster legen und zu Hause montieren gilt nicht.

Mir ist was ganz anderes, blödes passiert

Ich wollte, nachdem mir der Schweizer Händler meldete, dass der MFK erledigt sei, den Wagen zusammen mit einem Freund an einem Mittwoch in Romanshorn abholen.
Romanshorn liegt direkt gegenüber Friedrichshafen (meinem Wohnort) und ist mit diesem über eine Autofähre verbunden. Also gibt es am Schweizer Anleger den Schweizer Zoll, an der deutschen Anlegestelle den deutschen Zoll. Dazwischen liegen etwa 14 km Wasser.
Die Grenze zwischen beiden Ländern verläuft irgendwo in der Mitte des See. So genau scheint das nicht festgelegt zu sein. Die Hoheitsgewässer reichen meines Wissens nur 4 oder 5 km ab Ufer.
Fahrtzeit der Fähre etwa 45 Min.
Soweit, so gut.

Ich habe mich bei meiner Versicherung, der WGV - sehr günstig und unproblematisch bei TK-Schäden - erkundigt, ob sie mir eine Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen mit einer grünen Versicherungskarte, also auch mit Auslandsschutz gewähren. Machen sie nicht, nur für D.
Die Allianz hätte es gemacht, war aber zu teuer bei der Hauptversicherung (fast 100% mehr).

Also habe ich im Netz eine Versicherung für ca. 40 EUR bestellt (ITS Versicherungsvermittlung für Kurzzeitkennzeichen ...)
Die eVB Nr gab es direkt. Die grüne Versicherungskarte zum selbst ausdrucken. Habe mir dazu im Copyshop grünes Papier besorgt.
Auf der grünen Versicherungskarte ist explizit auch die Schweiz genannt!

Dann habe ich wohlgemut bei der Zulassungsstelle angerufen, ob es akzeptiert wird, wenn ich den Wagen vom Händler bis zum schweizer Zoll in Romanshorn bringen lasse und dort vor dem Auffahren auf die Fähre das Kurzzeitkennzeichen (KKz) dran schraube.
Die Frau am Telefon sagte "Moment bitte, ich frage nach" und meldete "kein Problem, das können Sie so machen."

Ich habe also meinen Freund gebeten, am Mittwochvormittag auf dem Weg zu mir bei der Zulassungstelle vorbeizufahren und das KKz abzuholen.
Am Abend zuvor habe ich ihm ein ausgefülltes Formular mit dem Antrag auf das KKz, Vertretungsvollmacht usw. unterschrieben, eingescannt und zugemailt.
Im Formular habe ich wahrheitsgemäß eingetragen als Standort Fähre Romanshorn/Friedrichshafen.

Am Mittwoch gegen 12 Uhr kam mein Freund völlig entnervt an und berichtete, dass die Zulassungsstelle die Ausgabe des KKz verweigert habe.
Denn, es gelte ja nicht in der Schweiz. Und wenn auf der Fähre ab schweizer Ufer etwas passiere, sei der Wagen ja noch auf schweizerischem Gebiet und nicht versichert.
Sein Einwand mit Vorlage dieses Textes,

Infos zum Kurzzeitkennzeichen im Ausland

Auszug daraus:

Kurzzeitkennzeichen im Ausland
Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:

Schweiz
Mazedonien
Weißrussland
Bosnien
Iran


dass das KKz auch in der Schweiz toleriert werde und außerdem die grüne Versicherungskarte auch für die Schweiz gelte, wurde ignoriert.
Auch auf Nachfrage der Frau von der Zulassungsstelle bei ihrer Vorgesetzten.
Da war einfach nichts zu machen.
Das Schreiben half nichts. Dabei wusste ich aus Erfahrungsberichten von anderen im Netz, die bei der schweizer Polizei nachgefragt hatten, dass diese das KKz toleriert, wenn man direkt wieder zur Grenze fährt und der Wagen versichert ist.

Wenn ich also den Wagen an der Grenze Kreuzlingen/Konstanz importiert hätte, wäre es kein Problem gewesen. In CH das Händlerkennzeichen am Wagen, in D nach der Verzollung das KKz anschrauben, fertig.

Mein Freund und ich sind dann trotzdem in die Schweiz gefahren, damit er auch den Wagen nochmals ansieht. War auch von unten in Ordnung, nach dem MFK.
Dem Händler habe ich mein Leid geklagt. Er fragte sofort, warum ich nicht über den Kreuzlinger Zoll importiere. Das konnte ich nicht, weil ich wg. meiner kranken Partnerin nicht so lange wegbleiben konnte (> Meersburg > Fähre > Konstanz > Kreuzlingen, dauert länger als FN > Romanshorn).

Er hat sich schließlich bereit erklärt, den Wagen mit seiner Händlernummer über den See nach FN zu bringen und ihn mir nach dem Zoll auch nach Hause zu fahren (4 km).
Das war wirklich sehr nett. Er wollte es am Donnerstag erledigen. Ich hatte schon über die Zollagentur alles vorbereitet, er konnte die Papiere nur abholen und am schweizer Zoll stempeln lassen.
Zu diesem Zeitpunkt konnte ich also immer noch nicht das KKz abholen, da ich ja nicht den Nachweis hatte, dass der Wagen die schweizer Seite verlassen hatte.

Es wurde Freitag, später Nachmittag. Der Händler kam, wir gingen ins Zollgebäude. Nach einer Weile wurde er unruhig, weil es doch noch wg. den Formalitäten dauerte. Der Händler wollte auf die nächste Fähre nach Romanshorn und nicht eine Stunde warten.
Der sehr nette Zollbeamte bot ihm an, den Wagen auf dem Zollgelände abzustellen.

Der Händler drückte mir schnell nur den einen Fahrzeugschlüssel ("habe nur diesen") in die Hand und entschwand auf die Fähre.
Einen Ausfuhrschein des schweizer Zoll hat er mir nicht gegeben. Ich habe nur ein Formular von der Zollagentur über den Vorgang und natürlich die deutschen Papiere. Ich nehme an, der Händler hat sich auf diese Weise, unter Vorlage der Ausfuhrbescheinigung, irgendwie die schweizer Mwst erstatten lassen bzw. nicht gezahlt (232 CHF), die ich zahlen musste. Ich war danach einfach nicht mehr in der Lage, noch mehr Telefonate zu führen. Der Gesamtpreis war auch so i.O.

Da stand der Wagen dann am Wochenende: ungeschützt und unversichert ...
Die Zoll-Formalitäten (Gebühren, Bescheinigung usw.) dauerten dann doch noch eine Stunde, obwohl der Vorgang von der Zollagentur elektronisch angemeldet war.
Als ich dem Zollbeamten mein Problem mit dem KKZz erzählte, schüttelte er nur mit dem Kopf und meinte, da müssen die was falsch verstanden haben. Er sähe oft Wagen mit dem KKz ankommen und sie würden da keine Probleme machen.

Montag habe ich dann das KKz abgeholt, Die Frau fragte wieder, wo der Wagen steht. Nun also in D.
Dann bin ich zur GTÜ und am Dienstag wieder zur Zulassungsstelle und habe die normalen Kennzeichen geholt.
Ich habe nichts mehr zu dem Thema KKz gesagt, ich wollte alles nur noch zum Abschluss bringen. Trotzdem sollte ich doch nochmal dort auf Chefebene nachhaken.

Fazit: nicht über die Fähre Romanshorn/Friedrichshafen importieren, es sei denn der Händler bringt den Wagen auf die deutsche Seite !
Oder den Wagen auf dem Hänger importieren. Aber auch da muss beachtet werden, dass der Hänger zulässig dafür ist. Von wegen "Auffangen eines möglichen Ölverlustes". Kam mal einem Freund teuer zu stehen in der Schweiz.
Grenzübergänge Kreuzlingen, Schaffhausen usw. sind unproblematischer.

So Sachen wie: schweizer Besitzer bringt Wagen mit seinem Kennzeichen nach D, dort wird KKz oder reguläres Kennzeichen dran geschraubt, sind grenzwertig, das zuerst die Verzollung stattfinden muss.

Entschuldigung für den vielen Text, musste es mir mal von der Leber schreiben. Und manchem hilft es vielleicht.

Viele Grüße

Mecki



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 18.01.17 07:31.
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Mein Alltagswagen aus der Schweiz - das kostet der Import Anhänge

Mecki 1623 06.01.17 04:57

WOW du hast dir echt Abreit gemacht

hobelspahn 577 06.01.17 08:39

Re: WOW du hast dir echt Arbeit gemacht

Mecki 569 07.01.17 06:34

Re: WOW du hast dir echt Arbeit gemacht

Elwood 500 13.01.17 17:07

Mysterien des Kurzzeitkennzeichens

Mecki 878 18.01.17 07:23

Re: Mysterien des Kurzzeitkennzeichens

Audist 467 20.01.17 23:54

Re: super Auto und super Bericht!

Blitz8 544 18.01.17 18:04



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