Moin Leute,
wer kennt das nicht. Ein gesuchte Teil beim Privatanbieter entdeckt und als es dann endlich eintrifft, sieht man schon
an der Verpackung, das kann doch nicht wahr sein, der Verstärker ist grade mal 2cm von seinen Abmaßen kleiner als
die Verpackung.
Das ein Verkäufer entweder zu unbedarft ist einen gefüllten Fotokoffer so zu verpacken, daß er einen Sturz aus 1 Meter
Höhe schadlos überstehen kann und nur mit Paketpapier umwickelt hat, oder er einfach nur denkt, Geld hab ich, der
Rest geht mir am Arxxx vorbei.
Ich hab auch schon mal Abstand von einem Schnäppchen genommen.
(2 Wigo-Raumklangboxen a ~16kg mit Titanhochtönern aus den 60ern)
Der Verkäuferin hatte ich gesagt wie die Lautsprecher zu verpacken wären und hab sie, als die Pakete Versandfertig
waren, um ein Foto des geöffneten Kartons gebeten. Da war auch nur ein fingerbreit Platz um die Boxen weil sie keinen
größeren Karton gefunden hatte. (da verzichte ich lieber, als das Raritäten in Einzelteilen zu bestaunen sind)
Heute bin ich auf einen Paragraphen gestoßen, der unter Absatz 2 ganz klar angibt, wie zu verfahren ist.
§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne
dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden
verantwortlich.
Gruß Matze