Hallo,
es gibt doch die Möglichkeit zwei gleich eingestufte Fahrzeuge ( hier H ) mit einem Wechselkennzeichen zu versehen.
Nun mal die Fachfrage: geht dann zusätzlich noch ein Saisonkennzeichen dazu ??
Es macht ja keinen Sinn, wenn das H als Wechselkennzeichen genutzt wird, ich aber bei H in Kombi mit Saison mehr sparen kann.
Hinweis:
Das "rote Wechselkennzeichen" ist eher nicht geeignet für die Fahrt zur Eisdiele oder ins Wochenende. Zumal es bei der Zulassung von Importfahrzeugen zur "roten Nummer" erstens keine Fahrzeugpapiere Zulassung I und II gibt und Auslandsfahrten damit eher schwierig sind, weil es eben keine "ordentliche Zulassung" ( lt. Zulassungsstelle ) ist.
Das Problem ist nicht bei bereits mal zugelassenen Fahrzeugen mit deutschen Brief ( oder Zulassungsteil I und II ), sondern kommt dann zum Tragen bei Importfahrzeugen. Dort gibt es eben dann nicht nach erfolgter H-Abnahme und Zulassung auf "roter Nummer" die Zuallsungspapiere, sondern "nur" das rote Büchlein. Bei einem späteren Verkauf gibt es eben keine "deutschen Papiere" dazu und je nach Zulassungsstelle muss der Käufer alles neu erstellen oder es müssen gleich bei Zulassung auf "roter Nummer" erst "normale Papiere" erstellt werden ( also An- und Abmeldung in einem ) .
Aber das nur am Rande.
Lars