Hallo Stefan,
also nach meinem gestrigen Wissensstand gilt:
- AHK muss eingetragen werden, sofern es keine "eintragungsfreie" AHK ist ( E4 ).
- bis 1900kg sind möglich. Der Eintrag steht unter O.1 und O.2 ! ( es gab mal bis 2100kg bei bis zu 8 % Steigung in Verbindung mit einer Niveauregulierung an der HA, aber da will kein Prüfer mehr ran )
- Reifen werden auch heute noch eingetragen, wenn diese von Mercedes frei gegeben sind ( das Blatt über die Rad-Reifen-Kombi ) oder so wie bei meinem US-560SEL reicht auch das TÜV_Datenblatt ( weil die originale Rad-Reifen-Kombi für den US nicht im D-Papier auftauchen ).
Anbei mal ein Bildchen, was der gute SDL so zum "arbeiten/ziehen/rangieren" hat. ( einen 560SEL und einen Minubagger 1,9to )
LG
Lars
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 25.02.20 16:22.