Hallo Felix und Andere,
man kann durchaus dieses Teil im 3D-Druck nachfertigen, ich habe aber keine Möglichkeit dies in Metall zu sintern.
Es stellt sich aber eine rechtliche Frage: MB hat als Hersteller des Fahrzeuges ein copyright auf dieses Teil und mache ich mich mit der Nachfertigung nicht der Urkundenfälchung strafbar!?
Hat schon mal jemand bei MB an höchster und richtiger Stelle nachgefragt ob so was zu bekommen ist.
Wer Rechtsschreibfehler findet kann und darf diese behalten.
Beste Sternengrüße von Klaus (KLAWAG)
300 SE 12/1989
300 SL 07/1990