Hallo Freddy,
ich sehe dies auch als Folgeschaden - da die Chromleisten zerstörungsfrei erst nach dem Ausbau der Heckscheibe herausgenommen werden können. Das Einsetzen der Chromleisten in den Gummi muß auch ZUERST vor dem Einbau der Heckscheibe gemacht werden. Dies steht auch so in der WiS.
Demzufolge haben die "FACHMÄNNER-FACHFRAUEN" einen Fehler gemacht - also Folgeschaden! Ich würde mir den ausstehenden Betrag von der reparierenden Firma holen - den diese müssen für Schäden aufkommen die diese verursachen.
Nachlesen im WIS - 67-220 Zierrahmen am Rückwandfenster aus- und einbauen, 67-200 Rückwandfenster aus- und einbauen.
Wer Rechtsschreibfehler findet kann und darf diese behalten.
Beste Sternengrüße von Klaus (KLAWAG)
300 SE 12/1989
300 SL 07/1990