Hallo Lars,
das sollte kein Problem sein.
Als monovalent im zulassungsrechtlichen und steuerlichen Sinne gilt ein bivalentes
Fahrzeug, dessen Benzintank nicht mehr als 15l faßt.
Technisch bleibt es also bivalent.
War das Fahrzeug bereits umgerüstet, bleibt die Abgasnorm erhalten.
Ein Abgasgutachten ist nicht erforderlich.
Gruß
Jan
ex 300SE 1990 blauschwarz 199 LPG
560SEL 1989 blau 904, japanisches Energiesparmodell, LPG MegaSquirted
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 13.11.19 19:14.