Der Prüfer macht seinen Job, und das ist gut so. Beim Standlicht, Blinker oder so kann man m.E. ruhig etwas toleranter / nachsichtiger sein, aber nicht bei den Scheinwerfern. Bei H4-LEDs ohne Zulassung ist halt nicht garantiert, dass der Lichtkegel vorschriftsmäßig ist. Der Gegenverkehr könnte(!) geblendet werden. Zwar kann der Prüfer mit dem Tester die Ausleuchtung vermessen, aber das allein genügt nicht. Eine Einzelabnahme wäre nötig, und die kostet ein Vermögen.
Michael
Das Nebensächliche tangiert mich nur peripher.