Hallo,
> Das Schwerpunkt dabei scheint zu liegen dass man
> als Holländer
> n i c h t in einem Fahrzeug mit Auslandkennzeichen
> fahren darf, in Holland!
Zum deutschen Kurzzeitkennzeichen: Du bekommst als EU-Auslaender (aus deutscher Sicht) in Deutschland problemlos ein Kurzzeitkennzeichen:
"Ein Kurzzeitkennzeichen kann von jedem, der einen Wohnsitz (auch im EG-Ausland) nachweist (Meldebescheinigung oder Eintrag in Ausweis/Pass) beantragt werden."
Du darfst also als Niederlaender in Deutschland mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen an einem deutschen Fahrzeug herumfahren. Das Fahrzeug muss sich allerdings zum Zeitpunkt der Kennzeichenzuteilung in Deutschland befinden. Der Nachweis dazu wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Manchmal bekommst Du ohne Fahrzeugbrief kein Kurzzeitkennzeichen, manchmal interessiert das niemanden. Ich bin da schon positiv wie negativ ueberrascht worden.
Als Deutscher darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen auch im EU-Ausland (also den Niederlanden) fahren:
"Die Europäische Kommission hat in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen wie z. B. dem Händler- oder Kurzzeitkennzeichen die Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die „Anerkennung“ derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen."
Ob Du als EU-Auslaender (aus deutscher Sicht) mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen im EU-Ausland (Niederlande) fahren darfst wird nicht explizit geregelt, ergibt sich allerdings meiner Meinung nach positiv aus den genannten Vorschriften. Du hast mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen sowohl die Steuer als auch die Versicherung fuer das Fahrzeug in Deutschland entrichtet.
Aber Gesetz und Durchfuehrung sind zweierlei Dinge. Solltest Du das Experiment wagen empfehle ich Dir, auf JEDEN FALL in einem Punkt absolut sicher zu gehen: Versicherung. Mit einer EU-Versicherungskarte (die deutsche gruene Versicherungskarte) zum Kurzzeitkennzeichen bist Du da abgesichert. Die kostet ein paar Euro mehr aber ohne die solltest Du nicht im EU-Ausland (aus deutscher Sicht) fahren.
Der andere Punkt ist die Steuer. Du hast in Deutschland die KFZ-Steuer fuer ein Fahrzeug entrichtet, das Du in den Niederlanden bewegst. Aus deutscher Sicht scheint das OK zu sein, was die Niederlaender dazu meinen weiss ich nicht.
Ich habe solche Seiltaenze gemacht (Fahrzeug aus England auf eigenem Kennzeichen ueberfuehrt) und mir war die VERSICHERUNG ueber alles wichtig, ueber die STEUER sollen sich andere streiten.
Schoenen Gruss,
Christian