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BerndB schrieb:
Mit dem H darf er aber nicht mehr gewerblich ran..., oder?
Hallo Bernd,
das kommt wohl darauf an.
Ich zitiere hier mal aus einem Artikel von Michael Eckert, der ganze Artikel steht
hier:
3. Zulassung:
Nach geltender Rechtslage ist davon auszugehen, dass eine gewerbliche Nutzung, insbesondere die Zulassung durch einen Selbständigen für dessen Gewerbe oder freien Beruf eine Zulassung des Oldtimers mit H-Kennzeichen nicht entgegen steht. Allerdings gibt es einige Zulassungsstellen, die generell bei gewerblicher Nutzung das H-Kennzeichen verweigern. Von einem Berliner Taxibetrieb ist bekannt, dass dort für zwei Heckflossen-Mercedes sogar die H-Zulassung widerrufen wurde. Wichtig ist bei der H-Zulassung auch im gewerblichen Bereich, dass die Definitionen für das H-Kennzeichen erfüllt werden. Eine tägliche Nutzung im Gewerbebetrieb beispielsweise als Transportmittel für Personen oder Güter können daher in der Tat problematisch sein. Eine nur gelegentliche Nutzung, beispielsweise für besondere Fälle, die Nutzung als Fortbewegungsmittel für einen Freiberufler oder zu Werbezwecken dürfte dagegen nicht auf Bedenken stoßen und der H-Zulassung nicht entgegen stehen. Die Nutzung als Werbeträger kann – unschädlich für die H-Zulassung – beispielsweise durch einfach anzubringende und wieder zu entfernende Magnetfolien erfolgen, die auch den Lack nicht beschädigen.
Wie das jetzt in Frankfurt geregelt ist, weiß ich nicht...
Gruß
Jens