Alter Falter,
ich sehe das so....
hier stimmt was grundlegendes nicht ....
in etwa Wirkung für Gurte .... bei einem deutschen Fahrzeug ???? .... das müsste schon mal da nicht so stehen.
Bei mir in US-Reimport steht:
Erstzulassung in USA !! Ende****
zu den Lampen: da steht: in etwa Wirkung bestätigt, ausser Scheinwerfer.
und extra ausgeführt: "Scheinwerfer in zul./genahm. Ausführung verbaut" ... was nichts anderes heißt, als das die Scheinwerfer erlaubt sind.
Hier wäre natürlich schön gewesen, wenn wie bei meinen RAM im Schein die E-Nummer der Scheinwerfer bzw. des Schweinwerfereinsatzes gestanden hätten.
Wenn nun deutsche Scheinwerfer verbaut sind, tragen die auch eine E-Nr. !
In der Tat darf es in D nicht sein, dass das Blinkerlicht mitleuchtet ....
Hier geht es einfach: Pin für die Standlichfunktion rausnehmen ( oder Kabel ) und/oder an das neue Standlicht im Scheinwerfer anschließen.
Das Standlicht muss weiß und nach vorn gerichtet sein. Bei deutschen Scheinwerfern ist i.d. R. ein Loch mit drin, wo deine Belegung vom Standlicht "Zweifadenbirne/Blinker" angeschlossen werden kann.
Eigentlich hätte das bei einer TÜV-Vollabnahme auffallen müssen. Aber auch da gab es mal "Spielraum", der eigentlich nicht sein darf. - soweit die gesetzliche Seite !
Hier noch der Link wie es sein muss in D:
https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassungen_import/import_von_fahrzeugen/importfahrzeug-richtlinie
Da steht: Standlicht "weiß" ....
Blinker = "gelb"
Die in etwa-Wirkung dürfte sich hier auf die fehlende E-Nummer beziehen. Rückleuchten und Blinkerleuchten z.B. dürfen weiterhin die SAE-DOT-Nummer tragen, während die Scheinwerfer ganz klar eine E-Nummer benötigen.
Unabhängig davon, denke ich, dass da ein Polizeianwärter gerade frisch aus der Prüfung kam und vor dem Chef zeigen musste, was er drauf hat.
Es hätte eleganter gelöst werden können.
Lars
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 14.12.18 18:04.