Hallo Leute,
kürzlich bei der Zulassungsstelle.
Ich hatte einen Wohnwagen gekauft und wollte ihn mittels Kurzzeitkennzeichens von Hofgeismar nach hause überführen. Also Termin bei der Zulassungsstelle gemacht, EVB bei der Versicherung besorgt, der Verkäufer hatte schon TÜFF gemacht. Also dachte ich in meinem jugendlichen Leichtsinn: FREISPIEL
Leider völlig falsch, denn
ich hatte mit dem Verkäufer keinen Kaufvertrag gemacht
Was war denn jetzt noch danebengegangen???????
Auflösung des Rätsels
der Wohnwagen war zuletzt im Kreis Hildesheim angemeldet gewesen, abgemeldet, und vom letzten Halter gar nicht mehr auf seinen Namen umgemeldet worden. Also war für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens formell die Zulassungsstelle Hildesheim zuständig.
Nach langem Hin und Her, und dem dezenten Hinweis, dass ich für einen erneuten Termin 800km fahren müsste, kamen wir zu folgendem Kompromiss.
Ich besorgte mir vom Verkäufer einen Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass er im Zuständigkeitsbereich der Zulassungsstelle Hofgeismar wohnt, dann konnte die Erteilung des Kennzeichens erfolgen.
Fazit:
bei einem Kurzzeitkennzeichen unbedingt auf folgende Punkte achten:
1. die Versicherung stellt explizit eine EVB für ein Kurzzeitkennzeichen aus, muss in dem Schreiben vermerkt sein
2. das Fahrzeug wurde im Zuständigkeitsbereich der Zulassungsstelle angemeldet, oder
3. ein Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass der Verkäufer in dem zuständigen Zulassungsstellenbereich gemeldet ist
4. ein gültiger TÜV, ansonsten kann ein Kennzeichen nur für die direkte Fahrt vom Standort zum nächst gelegenen TÜV ausgestellt werden, ob bei bestandenem TÜV auch eine weiterführende Fahrt erlaubt ist entzieht sich meiner Kenntnis
5. gute Nerven und viiiiiel Zeit
Gruß
Andreas