Willkommen! Ein neues Profil erzeugen Anmelden
X

Off Topic

16.07.20 10:06

Thema: Re: Kurzzeitkennzeichen und seine Tücken

Quote
Schrauberlehrling schrieb:

...

Also dachte ich in meinem jugendlichen Leichtsinn: FREISPIEL

Leider völlig falsch, denn

ich hatte mit dem Verkäufer keinen Kaufvertrag gemacht

..
Fazit:

bei einem Kurzzeitkennzeichen unbedingt auf folgende Punkte achten:

1. die Versicherung stellt explizit eine EVB für ein Kurzzeitkennzeichen aus, muss in dem Schreiben vermerkt sein
2. das Fahrzeug wurde im Zuständigkeitsbereich der Zulassungsstelle angemeldet, oder
3. ein Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass der Verkäufer in dem zuständigen Zulassungsstellenbereich gemeldet ist
4. ein gültiger TÜV, ansonsten kann ein Kennzeichen nur für die direkte Fahrt vom Standort zum nächst gelegenen TÜV ausgestellt werden, ob bei bestandenem TÜV auch eine weiterführende Fahrt erlaubt ist entzieht sich meiner Kenntnis

5. gute Nerven und viiiiiel Zeit

Gruß
Andreas

Hallo Andreas,

da hast du aber ins Klo gegriffen.

du brauchst eigentlich nur folgende Dinge: ( zumindest war das bis vor einigen Monaten so gruebel )

1. EVB -Kurzkennzeichen ( die Versicherung fragt nicht, ob du einen TÜV-Bericht hast )
2. den TÜV-Bericht
3. Abmeldebescheinigung ( meistens in Form des Fahrzeugsscheins mit entsprechenden Vermerk )

Bisher hat bei uns ein Kaufvertrag nicht interessiert. Ist aber nett ihn dabei zu haben - brauchst ihn spätestens bei Zulassung.

Abmeldeort oder Kreis sind eigentlich irrelevant.

Stell dir mal vor, du kaufst ein zugelassenes Auto aus Berlin. Fährst es Heim nach Dortmund. 3 Tage später meldest du es erstmal ab ( warum auch immer ).

Dann wird aus dem Projekt nichts, du verkaufst es nach Aachen.

Der Käufer legt das Projekt widerum auf Eis und der Wagen geht nach München.

Das setze nun mal um mit dem was ein Amt da fordert. gruebel

Aber tröste dich ... so einen ähnlichen Fall hatte ich mal mit einem uralt Traktor, wo ich nach 20 Jahren den letzten Halter erklären lassen sollte, dass es mal sein Traktor war. Es half in der ersten Diskussion auch nichts, dass der Veräußerer der Urenkel des verstorbenen Traktorbesitzer war.

Lars
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Kurzzeitkennzeichen und seine Tücken

Schrauberlehrling 433 16.07.20 09:51

Re: Kurzzeitkennzeichen und seine Tücken

Texelfan68 277 16.07.20 10:06

Ämter, rennt..., oder Ämter-RANT, scrap work

BerndB 251 16.07.20 13:23



In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.

Klicken Sie hier, um sich einzuloggen