Moin.
Das der SGS hier noch nie zugelassen war,wußte ich jetzt nicht.
Aber trotzdem,ein Patent gilt doch nur für die Herstellung,Bau usw.
Der hergestellten Artikel selbst ist aber was anderes.
Der wird verkauft und dr Käufer kann ihn benutzen.
Der Patentinhaber kann doch nicht verbieten,dass ich damit fahre,denn Dafür wurde er ja gebaut und verkauft.
Der Patentinhaber kann sich melden und meckern,wenn ich den SGS wieder baue und verkaufe.
Bin kein Profi,aber mein rechtsverständnis wäre zumindest so.
Benutzung ja,
Nachbau,Vervielfältigung oder ähnliches nein.
Aber wir werden ja sehen.
Gruß
300SE
230E
Hubraum statt Spoiler!
Anständige Autos haben Heckantrieb,nur Kutschen werden gezogen.