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Off Topic

13.01.11 17:56

Thema: Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Hallo,
solange die Besitzverhältnise nicht geklärt sind, Finger weg.
Es soll schon vorgekommen sein, dass der Besitzer des Fahrzeugs in solchen Fällen den Brief als verloren gemeldet hat. Der alte Brief wird aufgeboten. Sollte sich niemand melden, wird ein neuer Brief, jetzt Zulassungsbescheinigung II, ausgestellt.
Mit diesem neuen Brief wirst du trotzdem nicht Eigentümer des Fahrzeugs.
Also, ohne Originalbrief und der Bestätigung, dass der Verkäufer uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeugs ist, Finger weg.

Mit freundlichen Grüßen
Intra



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 13.01.11 17:57.
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Uli380SE 639 13.01.11 17:17

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Knecht 349 13.01.11 17:45

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Intra 366 13.01.11 17:56

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

zwosechzig 380 13.01.11 19:48

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?danke mal ...

Uli380SE 342 13.01.11 22:06

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Christian_W126.037 339 14.01.11 10:05

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

benzstation 461 14.01.11 06:50

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Vince 302 14.01.11 09:29

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden... Klarstellungen

dr_dominik 627 14.01.11 10:12

Re: Rechtl. Situation: Brief nicht vorhanden... Ergänzung

J_Hamburg 325 14.01.11 12:20



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