Hallo,
solange die Besitzverhältnise nicht geklärt sind, Finger weg.
Es soll schon vorgekommen sein, dass der Besitzer des Fahrzeugs in solchen Fällen den Brief als verloren gemeldet hat. Der alte Brief wird aufgeboten. Sollte sich niemand melden, wird ein neuer Brief, jetzt Zulassungsbescheinigung II, ausgestellt.
Mit diesem neuen Brief wirst du trotzdem nicht Eigentümer des Fahrzeugs.
Also, ohne Originalbrief und der Bestätigung, dass der Verkäufer uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeugs ist, Finger weg.
Mit freundlichen Grüßen
Intra
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 13.01.11 17:57.