13.01.11 17:56

Thema: Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Hallo,
solange die Besitzverhältnise nicht geklärt sind, Finger weg.
Es soll schon vorgekommen sein, dass der Besitzer des Fahrzeugs in solchen Fällen den Brief als verloren gemeldet hat. Der alte Brief wird aufgeboten. Sollte sich niemand melden, wird ein neuer Brief, jetzt Zulassungsbescheinigung II, ausgestellt.
Mit diesem neuen Brief wirst du trotzdem nicht Eigentümer des Fahrzeugs.
Also, ohne Originalbrief und der Bestätigung, dass der Verkäufer uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeugs ist, Finger weg.

Mit freundlichen Grüßen
Intra



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 13.01.11 17:57.
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Uli380SE 641 13.01.11 17:17

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Knecht 350 13.01.11 17:45

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Intra 368 13.01.11 17:56

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

zwosechzig 381 13.01.11 19:48

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?danke mal ...

Uli380SE 343 13.01.11 22:06

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Christian_W126.037 340 14.01.11 10:05

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

benzstation 462 14.01.11 06:50

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Vince 303 14.01.11 09:29

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden... Klarstellungen

dr_dominik 628 14.01.11 10:12

Re: Rechtl. Situation: Brief nicht vorhanden... Ergänzung

J_Hamburg 326 14.01.11 12:20



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