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Off Topic

14.01.11 12:20

Thema: Re: Rechtl. Situation: Brief nicht vorhanden... Ergänzung

Da ich bei Privat- und Firmeninsolvenzen immer wieder die Frage zu klären habe, wie viele Fahrzeuge auf den Schuldner zugelassen sind, weiß ich, daß der Fahrzeugeigentümer (als Privatperson) beim KBA Flensburg kostenlos eine Selbstauskunft einholen kann, welche Fahrzeuge auf seinen Namen registriert sind.

Allerdings ist das eben auch nur ein Indiz. Der Brief könnte z.B. auch bei der Sparkasse im Wege einer Sicherungsübereignung im Tresor lagern und der Eigentümer/ halter nicht berechtigt sein, daß Fahrzeug zu veräußern.

Ander ist es, wenn man vom Insolvenzverwalter, Gerichtsvollziehern und Zollverwaltungen Fahrzeuge ohne Brief kauft. Da bekommt man eine ordnungsgemäße Rechnung über den Erwerb und eine eidesstattliche Versicherung über den Untergang des Fahrzeugbriefes.

Gruß JEns
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Uli380SE 639 13.01.11 17:17

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Knecht 349 13.01.11 17:45

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Intra 367 13.01.11 17:56

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

zwosechzig 380 13.01.11 19:48

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?danke mal ...

Uli380SE 342 13.01.11 22:06

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Christian_W126.037 339 14.01.11 10:05

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

benzstation 461 14.01.11 06:50

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Vince 302 14.01.11 09:29

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden... Klarstellungen

dr_dominik 627 14.01.11 10:12

Re: Rechtl. Situation: Brief nicht vorhanden... Ergänzung

J_Hamburg 325 14.01.11 12:20



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