Da ich bei Privat- und Firmeninsolvenzen immer wieder die Frage zu klären habe, wie viele Fahrzeuge auf den Schuldner zugelassen sind, weiß ich, daß der Fahrzeugeigentümer (als Privatperson) beim KBA Flensburg kostenlos eine Selbstauskunft einholen kann, welche Fahrzeuge auf seinen Namen registriert sind.
Allerdings ist das eben auch nur ein Indiz. Der Brief könnte z.B. auch bei der Sparkasse im Wege einer Sicherungsübereignung im Tresor lagern und der Eigentümer/ halter nicht berechtigt sein, daß Fahrzeug zu veräußern.
Ander ist es, wenn man vom Insolvenzverwalter, Gerichtsvollziehern und Zollverwaltungen Fahrzeuge ohne Brief kauft. Da bekommt man eine ordnungsgemäße Rechnung über den Erwerb und eine eidesstattliche Versicherung über den Untergang des Fahrzeugbriefes.
Gruß JEns