14.01.11 12:20

Thema: Re: Rechtl. Situation: Brief nicht vorhanden... Ergänzung

Da ich bei Privat- und Firmeninsolvenzen immer wieder die Frage zu klären habe, wie viele Fahrzeuge auf den Schuldner zugelassen sind, weiß ich, daß der Fahrzeugeigentümer (als Privatperson) beim KBA Flensburg kostenlos eine Selbstauskunft einholen kann, welche Fahrzeuge auf seinen Namen registriert sind.

Allerdings ist das eben auch nur ein Indiz. Der Brief könnte z.B. auch bei der Sparkasse im Wege einer Sicherungsübereignung im Tresor lagern und der Eigentümer/ halter nicht berechtigt sein, daß Fahrzeug zu veräußern.

Ander ist es, wenn man vom Insolvenzverwalter, Gerichtsvollziehern und Zollverwaltungen Fahrzeuge ohne Brief kauft. Da bekommt man eine ordnungsgemäße Rechnung über den Erwerb und eine eidesstattliche Versicherung über den Untergang des Fahrzeugbriefes.

Gruß JEns
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Uli380SE 642 13.01.11 17:17

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Knecht 350 13.01.11 17:45

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Intra 370 13.01.11 17:56

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

zwosechzig 381 13.01.11 19:48

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?danke mal ...

Uli380SE 343 13.01.11 22:06

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Christian_W126.037 340 14.01.11 10:05

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

benzstation 462 14.01.11 06:50

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden..?

Vince 303 14.01.11 09:29

Re: Rechtl. Situation wenn Brief nicht vorhanden... Klarstellungen

dr_dominik 628 14.01.11 10:12

Re: Rechtl. Situation: Brief nicht vorhanden... Ergänzung

J_Hamburg 326 14.01.11 12:20



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