Zu den Fragen zur Zulassung folgende Infos:
1. es gilt immer noch das Gutachten aus den 80ern, da die Räder in keinster Weise anders sind als damals! (Wenn man mal vom Datumsstempel absieht)
2. Um aber auch dem letzten korinthenkackenden TÜV-Prüfer, der sich über das Produktionsdatum erregen möchte, den Wind aus den Segeln zu nehmen, gibt es ein separates Schreiben des TÜVs dazu, welches ganz klar bescheinigt, dass diese Lorinser LO
in vollem Umfang H-fähig sind. Und selbst ohne dieses Schreiben kann man solche Prüfer schnell ausargumentieren, denn wenn eine nagelneue Felge nicht H-fähig sein soll, was ist denn dann bei einem neuen Kotflügel? Was viele Prüfer vergessen, ist die Tatsache, dass auch eine Felge ein ganz normales Ersatzteil darstellt und somit ausgetauscht werden darf.
Es gibt also keine Probleme bei der Eintragung. Macht ein Prüfer doch Zicken, diskutiert nicht, fragt nach dem Vorgesetzten, dann werden die Jungs ruhiger!
Gruß Roland