Hallo Roland,
also ich hätte da auch absolut keine Bedenken... warum sollen die nicht H fähig sein? Meiner hat noch kein H Kennzeichen da EZ 1992 aber ein Problem gibt das sicher nicht - fachkundiger Prüfer vorausgesetzt.
Nach meiner Erinnerung müssen Felgen beim H Kennzeichen aus der jeweiligen Zeit sein bzw. max. 10 Jahre nach EZ raus gekommen sein + max. 1 Zoll größer als die damalige original verfügbare Maximalgröße - somit zeitgenössisches tuning.
Das ist die original Lorinser ja auf jeden Fall... und die "neue" ist ein aktuelles - identisches - Ersatzteil des alten Modells. Deine Argumenation finde ich schlüssig.
Das gleiche gilt ja zB auch bei Tieferlegungsfedern/Dämpfern. Tieferlegungsfedern gehen zB neue H&R (wer hat schon gerade - oder möchte - alte Federn parat bei nem neu aufgebauten Fahrwerk?), wenn diese Tieferlegungen bereits bei EZ + 10 Jahre am Markt verfügbar war. Ist ja nix anderes.
Habe das bei einem BMW E28 schon mal alles mit einem sehr kritischen Prüfer durchexerziert.
Vermutlich würde ich -hätte ich die neuen Lorinser drauf - dem Prüfer trotzdem (auch) das alte Gutachten vorlegen um Grundsatzdiskussionen von vorne herein zu vermeiden... denn nicht jeder Prüfer wird sofort wissen, dass das eine zeitgenössische Tuningfelge ist/war...
Ich finde die neuen Felgen übrigens ein tolles und sehr faires Angebot. Qualitativ hochwertiges Ersatzteil. Und wenn man sieht, was für alte gebrauchte verlangt wird (oder wurde)... mit Aufarbeiten lassen waren die dann mindestens genau so teuer wenn nicht teurer...
Falls Du das originale Gutachten brauchst kann ich Dir das gerne schicken.
Gruß
Dirk