Hallo!
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StefanSK schrieb:
Wie ist das eigentlich, wenn das Fahrrad auf einem Radweg (mit dickem Strich abmarkiert) unterwegs ist? Dann auch 1,5 m? Dürfte meistens unmöglich sein ...
Dann ist es genau so. Wenn man ehrlich ist, hat sich auch nicht wirklich was geändert. Vorher war eben nur von "ausreichendem" Abstand die Rede, man verstand darunter aber bereits 1,5m, so habe ich das schon in der Fahrschule gelernt. Jetzt ist es eben fest definiert. Auch vorher durfte man kein Zweirad überholen, wenn man den "ausreichenden" (jetzt 1,5m innerorts, 2m außerorts) Sicherheitsabstand nicht gewährleisten konnte, das war noch nie anders. Jetzt gibt's eben auch noch ein Schild, wo man's dann gar nicht mehr darf. Ob das dann auf auf Straßen aufgestellt wird, wo grundsätzlich ein ausreichender Sicherheitsabstand einhaltbar wäre, muss man mal abwarten. Auf zu schmalen Straßen bräuchte man das Schild aber nicht, da man dort ohnehin nicht überholen dürfte.
So gesehen hat sich für mich nichts geändert.
Viele Grüße,
Andreas