Weil die Verwendung solcher Verlängerungen hier in den Niederlanden nie gestattet ist, habe ich mal gesucht und folgendes für Deutschland gefunden:
Quote
http://www.test-kindersitz.eu/gurtverlaengerung-fuer-kindersitz#:~:text=Die%20Verl%C3%A4ngerung%20des%20Sicherheitsgurtes%20zur,Gurtverl%C3%A4ngerung%20baegutachtet%20und%20abgenommen%20hat.
Gurtverlängerung – ist das zulässig?
Die Verlängerung des Sicherheitsgurtes zur Befestigung von Kindersitzen ist nur zulässig, wenn die Gurtschlossverlängerung eine Betriebserlaubnis (ABE) besitzt und eine vom Kraftfahrtbundesamt zugelassene Prüfstelle wie DEKRA oder TÜV die Gurtverlängerung begutachtet und abgenommen hat. Zudem muss die Gutschlossverlängerung in den KFZ-Schein eingetragen werden. Derzeit ist europaweit nur eine einzige Gurtverlängerung ABE erhältlich.
UPDATE 11/2013: Aktuell ist uns keine individuelle Gutverlängerung mit ABE mehr bekannt. Beispielsweise bei Amazon werden reihenweise Verlängerungen mit dem Hinweis „E4-zertifiziert“ angeboten. Eine aktuelle Anfrage an den TÜV-Süd hat ergeben, dass der Begriff „E4-zertifiziert“ nicht aussagekräftig sei, da E4 lediglich das Genehmigungsland (Niederlande) beschreibe. Grundsätzlich sei eine Gurtverlängerung zulässig, wenn diese eine entsprechende Prüfung und Zulassung hat. Für die Prüfung von Sicherheitsgurten kommen die Regelungen 77/541/EWG oder die ECE-R 16 zur Anwendung. Wenn dieser Nachweis für die Gurtverlängerung vorliegt, kann diese laut dem TÜV-Süd verwendet werden.
Fachbetriebe bieten für korpulente Menschen eine Verlängerung des Dreipunkt-Gurtes mit entsprechender TÜV-Abnahme an. Diese dauerhafte Umrüstung des Autos ist sicherlich keine Lösung für das temporäre Problem der Gurtverlängerung beim Einbau eines Kindersitzes. Alle von uns recherchierten Gurtschlossverlängerungen (Zwischenstück zwischen originalem Gurtschloss und Gurt) hatten keinen entsprechenden Nachweis.
Gruß aus den Niederlanden