egal wie du das drehst und wendest !!! wenn man eine Ware
aus dem Betriebsvermögen herausnimmt, wird die MWST
fällig.
ansonsten unterstellt dir die FINANZBEHÖRDE eine sogenannte
"verdeckte Gewinnausschüttung " .
wir können das weiter in der Rhön diskutieren !!
der vogt
ps.: wegen 200 € ist es eh die ganze Sache
eher weniger wert ???