Der Waschstraßenbetreiber weigert sich den Schaden zu begleichen.
Begründung:
"Die Waschstraße befand sich am Vorfallstag in einem technisch einwandfreien Zustand; es wurden etliche Fahrzeuge gewaschen, ohne dass es zu irgendwelchen Beanstandungen bzw. Reklamationen gekommen ist, was der Fall hätte sein müssen, wenn ein Defekt vorgelegen hätte.
Es handelt sich hier um ein Fahrzeug aus dem Jahre 1987 und eine nicht mehr korrekte Befestigung ist nicht auszuschließen, allein schon aus dem Grunde, weil das Fahrzeug naturgemäß dem täglichen Verkehr und diversen anderen äußeren Einflüssen ausgesetzt ist."
Auf weiteres Nachfragen wurde nicht reagiert, es wurde nur gesagt, dass Sie "die Angelegenheit hier als erledigt betrachten".
Auch wenn ich das ganz und gar nicht so sehe, lohnt sich der Weg zum Anwalt nicht wegen der Selbstbeteiligung.
Die Leiste ist beim Freundlichen nicht mehr zu haben. Es gibt Sie aber noch bei Oldtimer-Ersatzteile24.de, für die Befestigung muss ich mir dann was überlegen..
Gruß
Hans
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 13.06.22 18:17.