Zitat:
"Anspruch auf Kostenerstattung
Der Gutachter hat einen Anspruch auf Kostenerstattung nach dem Justizvergütungsgesetz. Das Gericht wird in seinem Auftragsschreiben regelmäßig einen bestimmten Höchstbetrag an Stunden oder Gesamtkosten vorgeben. Zeichnet sich ab, dass diese vorgegebenen Kosten nicht ausreichen werden, muss sich der Gutachter unverzüglich mit dem Gericht in Verbindung setzen. Dies einfach mit der Abrechnung bekanntzugeben, wird nur in Ausnahmefällen anerkannt."
Quelle:
https://www.bundesverband-gutachter.de/blog/der-gerichtliche-sachverstaendige
Frag Deinen Anwalt nach einem für Deinen Rechtsstreit zutreffenden Auszug des Justizvergütungsgesetzes, da muss die Kostenstaffelung ja ersichtlich sein,
oftmals entweder pauschal oder in Prozent-Staffelung des Streitwertes (Kaufpreis, etc.).