Hallo Roger,
ab welchem Vergehen ist denn ein Rücktritt angemessen?
Also ich finde allein die Tatsache, dass ein Minister den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Anspruch nimmt, um sich von diesem laut Zeitungsberichten 7 Referate schreiben zu lassen, die dann ohne Quellenangabe in der Doktorarbeit auftauchen schon völlig ausreichend. Übrigens: Um die Referate weiterzuverwerten, hätte es einer Genehmigung bedurft, die liegt aber in keinem einzigen Fall vor.
Grüße
Michael
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