Hallo DS,
ich denke, wenn ich mir einen Werkstatt-Termin (in verbotener Zone) geben lasse und mich dann auf direkten Weg zur Werkstatt mache, wäre das für mich die Parallele (wie man das heute auch beim TÜV regelt) und somit dann ebenfalls machbar.
Mein Bruder ist letztens mit unserem Knaus-Wohnwagen (EZ 1972) mit ca. 8 Jahre abgelaufener TÜV-Plakette direkt zum TÜV gefahren.... somit dann kein Problem.
(er mußte sich halt von einem Mindestmaß an gewisser Verkehrstauglichkeit vorab selber überzeugen (Beleuchtung, Luft in den Reifen, etc..))
Gruß aus München
DINO